- 26 Feb 2010, 12:44
#4535
Halli hallo. Ich bin am 01.02. in eine neue Wohnung eingezogen. Mein Vormieter, der einige Katzen dort hielt, hat mir zum Einzug ein nettes Geschenk dagelassen: Katzenflöhe in der ganzen Wohnung. Nachdem ich mich umfassend über das Thema informiert hatte, habe ich in jedem Zimmer eine Foggerbombe gelegt. Danach habe ich alles gesaugt, gefegt, gewischt und gewaschen, sofern es mir möglich war. Leider haben die Biester überlebt, so dass ich einen Schädlingsbekämpfer rufen musste. Stolze 309 EUR kostete der Spaß, den mein Vermieter dann auch bereit war, zu bezahlen (ES IST SEINE PFLICHT!!!) Der nette SBK sagte mir dann, dass im Anschluss an seine Behandlung alles bei 60° gewaschen werden muss, was gewaschen werden kann. Das Problem ist, dass ich unheimlich viele (!!!!) Klamotten habe, die aus speziellen Kunstfasern, Stretchmaterialien etc.bestehen, die maximal bei 30° oder gar nicht in die Waschmaschine dürfen. Also habe ich sie in die Reinigung gebracht. Die Reinigung erstellte mir einen Kostenvoranschlag von 1000 EUR. Angesichts der Anzahl der Klamotten (8 Umzugskartons voll) ist der Betrag völlig nachvollziehbar. Mein Vermieter will das jetzt allerdings nicht bezahlen. Das wäre ihm zuviel, und er könnte die Sachen doch bei sich in der Waschmaschine waschen. Das will ich aber nicht, da mir niemand garantieren kann, dass die Sachen danach so aussehen wie vorher, weil sie eben spezieller Behandlung bedürfen. Ist es seine Pflicht, auch die Reinigungskosten nach der Schädlingsbehandlung zu tragen?