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Mäuse im Zwischenboden

Verfasst: 25 Sep 2005, 08:36
von AAmstelAG
Hallo,

wir haben seit einiger Zeit mekrwürdige Geräusche in unserer Wohnung.
Heute Nacht wurde ich von dem nagen geweckt. Nach einigem suchen habe ich im Schlafzimmer und im Kinderzimmer je ein halb fertiges Loch gefunden.
Ich möchte gerne einen Kammerjäger beauftragen um die Mäuse definitiv wegzubekommen.
Kann mir jemand sagen wer das bezahlen muß? ich als Mieter, oder muß der Vermieter die Kosten für den Kammerjäger übernehmen?

Vielen Dank!

MfG AAmstelAG

Verfasst: 24 Mai 2006, 13:33
von vonwegen
Ungeziefer muß der Vermieter beseitigen, soweit es nicht durch den Mieter angelockt worden ist (z.B. durch mangelnde Hygiene).

Eine Mausefalle tuts aber doch eigentlich auch - bei Mäusen stellt der Kammerjäger auch nur Fallen auf. Und wenn er doch mehr machen sollte: Wollen Sie wirklich Gift in ihrer Wohnung?! :)

Verfasst: 26 Mai 2006, 17:42
von antagonist berlin
also, wer bestellt bezahlt. Du beauftragst einen Schädlingsbekämpfer und bekommst demnach die Rechnung. In der Regel wird dem Vermieter eine Mängelmeldung geschrieben und der bestellt den Schädlingsbekämpfer und bezahlt diesen dann auch. Zu meinem Vorantworter kann ich nur sagen, das Töten, egal wie, von Wirbeltieren, in diesem Falle Mäuse ist laut Tierschutzgesetz nur sachkundigen Personen erlaubt, in deinem Fall dem Kollegen Schädlingsbekämpfer. Und zum Thema Gift in der Wohnung, da gibts gar kein Problem, die eingesetzten Wirkstoffe in den Köderformulierungen sind in der Dosis auf die zu bekämpfenden Zieltiere ausgerichtet, so das für uns, um ein mehrfach schwereren Menschen keine Gefahren ausgehen. Machs richtig, doktere nicht selber rum.